Neue Trägerschaft für das Kloster Mariastein

Heute lastet die ganze Verantwortung für Kloster und Wallfahrt auf den 16 Benediktinermönchen. Von ihnen sind mehr als die Hälfte über 80 Jahre alt. Rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (15 Vollzeitstellen) arbeiten im innerklösterlichen Bereich, in der Wallfahrt, im Gästehaus und im Klosterladen. Der klostereigene Bauernhof, das Klosterhotel «Kreuz» und das Restaurant «Post» sind verpachtet.

Das Kloster Mariastein ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft alten Rechts des Kantons Solothurn.

«Alten Rechts» weist auf die Tatsache hin, dass das Kloster Mariastein bereits vor der Inkraftsetzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1912 eine eigene Körperschaft bildete.

Weiter untersteht ein katholisches Kloster dem kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche aus dem Jahre 1983. Die Ordensinstitute werden in den Kanones 573-709 des Kirchenrechts geregelt. Hinzu kommen die Ordensregel des hl. Benedikt (6.Jh.) und das Eigenrecht der Schweizerischen Benediktinerkongregation (seit 1986). Klosterinterne Bestimmungen vervollständigen das Regelwerk

Für die künftige Sicherung und Weiterführung des Benediktinerklosters und der Pilgerstätte von Mariastein ist eine breitere Abstützung geboten. Ein neues Trägerschaftsmodell ist zurzeit in Arbeit.

Transparenz